Abhängig von den Inzidenzwerten darf in einzelnen Bundesländern die Gastronomie in unterschiedlichen Ausprägungen wieder öffnen.
Alle Informationen & Regelungen für Ihr Bundesland finden Sie auf den Seiten von DEHOGA.
Die Regelungen zur bundesweiten Notbremse finden Sie hier.
Nachfolgend finden Sie unsere Checkliste, die Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Unterstützungsangebote gibt.
Bevor Sie die ersten Anträge stellen, verschaffen Sie sich einen Überblick über die Lage. Die Bewilligung der Anträge hängt nicht vom Zeitpunkt der Antragsstellung ab. Nehmen Sie sich also die Zeit, atmen Sie einmal tief durch und blicken Sie mit der gebotenen Sorgfalt auf Ihr Unternehmen: Wie hoch sind die laufenden Kosten und welche können Sie in dieser speziellen Situation reduzieren? Wie hoch sind – falls vorhanden – Ihre Reserven? Beraten Sie sich eingehend mit Ihrem Steuerberater, Buchhalter oder Rechtsberater, die die zahlreichen Programme und Möglichkeiten kennen, die für Ihren speziellen Fall in Frage kommen. Kontaktieren Sie zusätzlich Ihre Versicherungen, um über etwaige Entlastungen zu sprechen.
Um nicht den Überblick über die zahlreichen Nachrichten zum Thema Coronavirus zu verlieren, suchen Sie sich seriöse Quellen heraus, deren Informationsfluss Sie regelmäßig folgen.
Das wären z.B.:
Zur Unterstützung Ihres Geschäfts in dieser anspruchsvollen Zeit haben wir Ihnen nachfolgend einige Informationen zu den Themenbereichen Arbeitsschutzstandards, Hygiene, Qualität und Wiederinbetriebnahme zusammengestellt, die wir laufend aktualisieren werden.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe stellt eine Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards für das Gastgewerbe zur Verfügung, das sehr übersichtlich die einzelnen Maßnahmen und Arbeitsschutzstandards darstellt und spezifische Hinweise für das Gastgewerbe enthält. Unter nachfolgendem Link können Sie das Dokument abrufen:
Gastgewerbe: Ergänzung Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards
Auf unserer Qualitäts-Seite finden Sie zusätzlich zum oben erwähnten Video „Die perfekte Hygiene“ fünf weitere kurze Videos, die sich mit der perfekten (Bier-) Pflege befassen, für einen frischen und puren Genuss Ihrer Getränke:
Denn: Die perfekte (Bier-) Pflege hängt nicht allein von der Kunst des Zapfens ab. Erst die richtige Lagerung, die optimale Kühlung, die fachgerecht gepflegte Schankanlage, die passende Gläserwahl und eine optimale Reinigung sorgen für frischen, reinen und puren Genuss.
Denn eines wird die Krise nicht ändern: Frisch gezapftes Bier ist und bleibt etwas Besonderes!
Unzählige Betriebe des Gastgewerbes sind oder kommen in den nächsten Wochen an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Liquidität. Das stellt jeden Einzelnen und damit die ganze Branche vor große Herausforderungen. Schließlich sind die monatlichen Fixkosten nicht von heute auf morgen aus der Welt. Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen verabschiedet. Zudem ist es im Moment einfacher denn je, an Kredite zur Überbrückung der Krise zu gelangen. Bevor Sie Kredite beantragen denken Sie aber daran, dass diese zurückgezahlt werden müssen. Besprechen Sie sich im Zweifel mit Ihrem Steuerberater.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützte Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Bis 30.06.2021 können Änderungsanträge gestellt werden, die Antragsfrist für Neuanträge endete am 30.04.2021.
Ein Antrag auf Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe kann ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes gestellt werden. Hier finden Sie die FAQs.
Als Anschlussprogramm an die Soforthilfe hat die Bundesregierung eine Corona Überbrückungshilfe beschlossen, zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind (u.a. Unternehmen der Veranstaltungslogistik, des Catering und der Veranstaltung von Messen, Schausteller, Clubs und Bars).
Derzeit können die Anträge für die Überbrückungshilfe III auf der Überbrückungshilfe-Plattform des Bundes gestellt werden. Anträge können bis zum 31.08.2021 gestellt werden. Die Überbrückungshilfe III soll weiterhin alle von den Auswirkunden der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen unterstützen.
Das Antragsverfahren muss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, ausschließlich die offiziellen Webseiten der Bundesländer und Ministerien zu nutzen, um Betrug und Datendiebstahl zu vermeiden.
Hier finden Sie weitere Möglichkeiten und Informationen, welche Unterstützung Ihnen jetzt zur Verfügung steht:
Solange Veranstaltungen nicht in gewohntem Umfang stattfinden können, prüfen Sie Ihre Veranstaltungen auf die folgenden Punkte:
Neben staatlichen Hilfen gibt es auch weiterhin digitale und regionale Hilfsangebote, die Bars, Restaurants, Cafés und den Einzelhandel in der Krise unterstützen möchten.
Dazu zählen z. B. Start-Ups und Apps, die nach dem Prinzip des „Jetzt bezahlen, nach der Krise konsumieren“ funktionieren: Betroffene Betriebe können sich dort registrieren und ein eigenes Profil anlegen. Über dieses erwerben User dann Gutscheine, die erst nach Wiederaufnahme des Betriebs eingelöst werden können. Beispiele hierfür sind https://www.paynoweatlater.de/ oder https://helfen.berlin/.
In außergewöhnlichen und ungewissen Zeiten wie diesen, ist die Kommunikation mit Ihren Gästen von enormer Bedeutung. Hierbei spielen besonders Ihre Webseite und Social Media Profile eine große Rolle: Lassen Sie Ihre Gäste auf digitalem Wege wissen, welchen Service Sie anbieten und halten Sie diese Angaben stets aktuell. Wenn Sie jetzt punkten und durch transparente Kommunikation und Angebote weitere positive Online-Bewertungen Ihrer Kunden und Gäste erhalten, wird sich das auch langfristig für Sie auszahlen.
Ergänzend bietet z.B. die Onlineplattform Gastivo auch Inspiration in Sachen Digitalisierung an. Sie finden u.a. Vorschläge, worauf es bei der Erstellung Ihrer eigenen Webseite besonders ankommt oder wie sich eine effiziente Krisenkommunikation via Social Media gestalten lässt, sowie passende Lösungsangebote.
Um zur Wiedereröffnung der Gastronomie startklar zu sein, finden Sie z.B. Gastivo eine To-Do-Liste zum Durchstarten. Lassen Sie sich inspirieren!
Speziell für die Wiederinbetriebnahme Ihrer Schankanlagen haben wir im Folgenden Anleitungen für Sie zusammengestellt:
Wiederinbetriebnahme Getränkeschankanlage (Bier) nach Betriebsunterbrechung
Trinkwasserleitungssystem:
Inbetriebnahme Getränkelagerraum:
Inbetriebnahme Getränkeschankanlage:
Inbetriebnahme Begleitkühler:
Inbetriebnahme CO2 Anlage:
Herstellung der Zapfbereitschaft Ihrer Getränkeschankanlage:
Inbetriebnahme Theke und Umfeld:
Gläserpflege:
Manuelles Gläserspülgerät:
Gläserspülmaschinen:
Spülbecken in der Theke:
Reinigungserfolg der Gläser kontrollieren:
Der Reinigungsvorgang war erfolgreich, wenn keine Verunreinigungen oder Fettflecken zu erkennen sind und ein abfließender geschlossener Wasserfilm zu erkennen ist!
Achten Sie auf Ihr Handling bei der Gläserreinigung:
Zurückkommende gebrauchte Gläser, dürfen nicht mit gereinigten Gläsern in Kontakt kommen und sollten zügig dem Reinigungsprozess zugeführt werden, damit Verschmutzungen nicht antrocknen!
Zapfvorgang:
Vor dem Zapfvorgang sollte das gereinigte Glas nochmals mit kaltem Wasser benetzt werden und der Zapfvorgang nach ca. 2 – 3 Minuten abgeschlossen sein.
Achten Sie bei Kompensatorhähnen auf die passende Fließgeschwindigkeit für Ihr perfektes Zapfergebnis.
Kontrollieren Sie Ihr Zapfergebnis
Schaumqualität: feinporig stabil
Geschmack: markentypisch unverändert
Farbe, Glanz: markentypisch unverändert
Wiederinbetriebnahme Getränkeschankanlage (Postmix) nach Betriebsunterbrechung
Trinkwasserleitungssystem:
Inbetriebnahme Getränkelagerraum:
Inbetriebnahme Getränkeschankanlage:
Inbetriebnahme Kreislaufkarbonator:
Wasserbadtemperatur: Eisbank im Wasserbecken
Inbetriebnahme CO2 Anlage:
Herstellung der Zapfbereitschaft Ihrer Getränkeschankanlage:
Inbetriebnahme Theke und Umfeld:
Gläserpflege:
Manuelles Gläserspülgerät:
Gläserspülmaschinen:
Spülbecken in der Theke:
Reinigungserfolg der Gläser kontrollieren:
Der Reinigungsvorgang war erfolgreich, wenn keine Verunreinigungen oder Fettflecken zu erkennen sind und ein abfließender geschlossener Wasserfilm zu erkennen ist!
Achten Sie auf Ihr Handling bei der Gläserreinigung:
Zurückkommende gebrauchte Gläser, dürfen nicht mit gereinigten Gläsern in Kontakt kommen und sollten zügig dem Reinigungsprozess zugeführt werden, damit Verschmutzungen nicht antrocknen!
Zapfvorgang:
Vor dem Zapfvorgang sollte das gereinigte Glas nochmals mit kaltem Wasser benetzt werden.
Kontrollieren Sie Ihr Zapfergebnis
CO2 Gehalt: markentypisch unverändert
Geschmack: markentypisch unverändert
Wiederinbetriebnahme Getränkeschankanlage (Premix) nach Betriebsunterbrechung
Trinkwasserleitungssystem:
Inbetriebnahme Getränkelagerraum:
Inbetriebnahme Getränkeschankanlage:
Inbetriebnahme Premix-Durchlaufkühler:
Inbetriebnahme CO2 Anlage:
Herstellung der Zapfbereitschaft Ihrer Getränkeschankanlage:
Inbetriebnahme Theke und Umfeld:
Gläserpflege:
Manuelles Gläserspülgerät:
Gläserspülmaschinen:
Spülbecken in der Theke:
Reinigungserfolg der Gläser kontrollieren:
Der Reinigungsvorgang war erfolgreich, wenn keine Verunreinigungen oder Fettflecken zu erkennen sind und ein abfließender geschlossener Wasserfilm zu erkennen ist!
Achten Sie auf Ihr Handling bei der Gläserreinigung:
Zurückkommende gebrauchte Gläser, dürfen nicht mit gereinigten Gläsern in Kontakt kommen und sollten zügig dem Reinigungsprozess zugeführt werden, damit Verschmutzungen nicht antrocknen!
Zapfvorgang:
Vor dem Zapfvorgang sollte das gereinigte Glas nochmals mit kaltem Wasser benetzt werden.
Zapftemperatur 2 Grad Celsius
Achten Sie bei Kompensatorhähnen auf die passende Fließgeschwindigkeit für Ihr perfektes Zapfergebnis.
Kontrollieren Sie Ihr Zapfergebnis
Geschmack: markentypisch unverändert
Co2 Gehalt: markentypisch unverändert
Wiederinbetriebnahme Getränkeschankanlage (Tankbier) nach Betriebsunterbrechung
Trinkwasserleitungssystem:
Inbetriebnahme Getränkelagerraum:
Inbetriebnahme Getränkeschankanlage:
Inbetriebnahme Begleitkühler:
Inbetriebnahme CO2 Anlage:
Herstellung der Zapfbereitschaft Ihrer Getränkeschankanlage:
Inbetriebnahme Theke und Umfeld:
Gläserpflege:
Manuelles Gläserspülgerät:
Gläserspülmaschinen:
Spülbecken in der Theke:
Reinigungserfolg der Gläser kontrollieren:
Der Reinigungsvorgang war erfolgreich, wenn keine Verunreinigungen oder Fettflecken zu erkennen sind und ein abfließender geschlossener Wasserfilm zu erkennen ist!
Achten Sie auf Ihr Handling bei der Gläserreinigung:
Zurückkommende gebrauchte Gläser, dürfen nicht mit gereinigten Gläsern in Kontakt kommen und sollten zügig dem Reinigungsprozess zugeführt werden, damit Verschmutzungen nicht antrocknen!
Zapfvorgang:
Vor dem Zapfvorgang sollte das gereinigte Glas nochmals mit kaltem Wasser benetzt werden und der Zapfvorgang nach ca. 2 – 3 Minuten abgeschlossen sein.
Achten Sie bei Kompensatorhähnen auf die passende Fließgeschwindigkeit für Ihr perfektes Zapfergebnis.
Kontrollieren Sie Ihr Zapfergebnis
Schaumqualität: feinporig stabil
Geschmack: markentypisch unverändert
Farbe, Glanz: markentypisch unverändert
Speziell für die Stilllegung Ihrer Schankanlagen haben wir im Folgenden Anleitungen für Sie zusammengestellt:
Bitte beachten:
Vor Wiederinbetriebnahme muss die Getränkeschankanlage erneut gereinigt werden.
Bei Wiederinbetriebnahme des Kühlraums diesen min. 48 Stunden vor Zapfbeginn einschalten, sodass der Raum und die Bierfässer eine Temperatur von 5 Grad Celsius aufweisen.
Bei Wiederinbetriebnahme des Begleitkühlers diesen min. 24 Stunden vor Zapfbeginn in Betrieb nehmen und den Wasserstand kontrollieren - ggf. auffüllen.
Bitte beachten:
Vor Wiederinbetriebnahme der Getränkeschankanlage ist diese erneut zu reinigen!
Der wasserseitige Anlagenteil ist zu reinigen und der Wasserfilter zu wechseln!
Bei Wiederinbetriebnahme des Kreislaufkarbonators diesen min. 24 Stunden vor Zapfbeginn in Betrieb nehmen und den Wasserstand kontrollieren und ggf. auffüllen.
Bitte beachten: Vor Wiederinbetriebnahme muss die Getränkeschankanlage erneut gereinigt werden!
Bei Wiederinbetriebnahme des AFG Kühler diesen min. 24 Stunden vor Zapfbeginn in Betrieb nehmen und den Wasserstand kontrollieren und ggf. auffüllen!
Außerbetriebnahme Getränkeschankanlage (Tankanlage mit Inliner):