Gastronomie-Infoseite der Radeberger Gruppe

Abhängig von den Inzidenzwerten darf in einzelnen Bundesländern die Gastronomie in unterschiedlichen Ausprägungen wieder öffnen. Über die Deutschlandkarte weiter unten finden Sie nach Auswahl Ihres Bundeslandes einen Link zu den Regelungen, die derzeit dort gelten

Die Regelungen zur bundesweiten Notbremse finden Sie hier. 

Im Downloadbereich finden Sie unseren Leitfaden für den Wiedereinstieg, in dem wir Ihnen Informationen und Tipps für eine - wenn dies wieder möglich ist - erfolgreiche Wiedereröffnung zusammengefasst haben. 

Über die Deutschlandkarte weiter unten können Sie ihr Bundesland auswählen - hier finden Sie u.a. Informationen zur Stilllegung und Wiederinbetriebnahme Ihrer Getränkeschankanlagen sowie Informationen zu bestehenden Förderungs- & Unterstützungsangeboten und Informationen aus den Bereichen Hygiene, Arbeitsschutzstandards & Qualität. Zudem werden wir Sie hier zu den für die Gastronomie relevanten Regelungen informieren, wenn diese wieder öffnen darf. Zum Thema Qualität und Hygiene finden Sie außerdem hier unsere Informations- und Schulungsfilme.

Nachfolgend haben wir Ihnen einige Informationen zu Unterstützungsangeboten und Maßnahmen zusammengestellt: 

  • Überbrückungshilfen
    Überbrückungshilfe III: Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Die Umsatzgrenze entfällt u.a. für von Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie sowie für Unternehmen des Großhandels. Anträge können bis zum 31.08.2021 gestellt werden.
    Hier finden Sie weitere Details zur Überbrückungshilfe III.
    Auf der Seite des DEHOGA im Rahmen der über die Überbrückungshilfe III förderfähigen Investitionskosten eine Liste mit förderfähigen Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen bereitgestellt.

  • Novemberhilfe/ Dezemberhilfe: Die Unterstützung durch die Bundesregierung hilft stark betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen direkt, indirekt oder mittelbar betroffen sind. Sie erhalten für den Zeitraum der Schließungen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform der Überbrückungshilfe. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums

  • Kurzarbeitergeld: Aufgrund der Corona-Pandemie soll das Kurzarbeitergeld von 12 auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Dies gilt für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Geld bis zum 31.12.2021 gezahlt werden.

  • Förderprogramm für Klimaanlagen: Es soll ein auf 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden.

  • Mehrwertsteuer (Update Februar 2021): Für Speisen soll in der Gastronomie bis Ende 2022 ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7% gelten. 

  • Sozialgarantie 2021: Mit der „Sozialgarantie 2021“ werden die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40 % stabilisiert. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe werden aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Das entlastet Nettoeinkommen von Beschäftigten und schafft Verlässlichkeit für Unternehmen.

  • Modernisierung und Mobilitätswende: Mit befristeten Flottenaustauschprogrammen soll die Elektromobilität gefördert werden. Das betrifft Fahrzeuge sozialer Dienste im Stadtverkehr sowie Elektronutzfahrzeuge für Handwerker und kleine und mittlere Unternehmen. Der Bund investiert in ein Bus- und Lkw-Flotten-Modernisierungsprogramm, mit dem alternative Antriebe gefördert werden. Die Förderung von E-Bussen und ihrer Ladeinfrastruktur wird bis Ende 2021 befristet aufgestockt.

  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das Programm "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU" ins Leben gerufen, zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Hier finden Sie weitere Details und Informationen zur Antragstellung. 

Der Fahrplan mit Tipps, um Ihren Betrieb durch die Durststrecke zu bringen, bleibt auch weiterhin bestehen.

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